
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist vorwiegend im Verfassungsrecht tätig.
Mehr noch, niemand ist Fachanwalt für Verfassungsrecht. Denn es gibt keinen Fachanwaltstitel für Verfassungsrecht.
Die Fachanwaltschaft verleiht sich der Rechtsanwalt nämlich nicht selbst. Zuständig dafür ist die örtliche Rechtsanwaltskammer, in meinem Fall als München. Die Kammer wiederum richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO), in der alle Fachanwaltschaften mit ihren Voraussetzungen festgelegt sind.
In der FAO gibt es leider keinen Fachanwalt im Verfassungsrecht. Für das allgemeinere Verwaltungsrecht besteht schon lange eine Fachanwaltschaft, diese richtet sich aber offensichtlich an Anwälte im einfachen Gesetzesrecht (Baurecht, Vergaberecht usw.), weniger an solche im Bereich des Verfassungsrechts oder der Verfassungsbeschwerden.
Die Nachfrage nach diesem Titel wäre auch sehr begrenzt, da es kaum Kollegen gibt, die sich auf das Verfassungsrecht spezialisiert haben. Hier gibt es einfach ganz wenige Experten, die sich derart tief in die Materie eingearbeitet haben und vor allem auch stets auf dem Laufenden bleiben, wenn sich neue verfassungsrechtliche Fragestellungen ergeben oder sich die Rechtsprechung weiterentwickelt.

Das deutsche Verfassungsrecht findet sich hauptsächlich im Grundgesetz und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Dass ich mich – auch ohne Fachanwaltstitel – mit dem Grundgesetz, mit Verfassungsbeschwerden und dem öffentlichen Recht insgesamt auskenne, können Sie meinen Internetseiten zu diesen Themen entnehmen.
Meine Ausführungen dazu finden Sie hier: