
Rechtsanwalt Thomas Hummel ist hauptsächlich im Bereich der Verfassungsbeschwerden tätig.
„Noch“ deswegen, weil immer wieder neue Fachanwaltstitel eingeführt werden, zuletzt diejenigen für Migrationsrecht sowie für Sportrecht. Vielleicht wird irgendwann auch der Titel eines Fachanwalts für Verfassungsrecht oder für Verfassungsbeschwerden verliehen.
Dies müsste durch eine Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) geschehen. Zuständig hierfür ist die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, also eines der höchsten Gremien der deutschen Rechtsanwälte. Bisher gibt es dafür allerdings, soweit ich das sehe, keine näheren Planungen.
Notwendig dafür wäre aber ein gewisses Interesse an einer solchen Bezeichnung. Da sich sehr wenige Anwälte im Verfassungsrecht auskennen, gäbe es auch kaum Anwärter für diesen Titel. Von daher erwarte ich nicht, dass eine solche Fachanwaltschaft in absehbarer Zeit entsteht. Wirklich notwendig ist das aber auch nicht, da ein Fachanwaltstitel nicht der einzige Anhaltspunkt ist, ob sich ein Rechtsanwalt in einem Bereich auskennt.
Unabhängig von einem solchen Titel kann sich ein Anwalt in diesem Bereich natürlich trotzdem spezialisieren. Die andauernde selbstständige Weiterbildung ist gerade im Verfassungsrecht kaum noch wegzudenken.

Literatur und Urteile zum Verfassungsrecht sind umfangreich. Eine ständige Fortbildung ist unerlässlich.
Ebenso müssen Rechtsänderungen, die durch das Justizministerium geplant sind oder im Bundestag bereits diskutiert werden, stets beachtet werden. Dies gilt vor allem für Verfassungsänderungen unmittelbar im Grundgesetz, aber auch für – leider sehr häufige – Reformen des Prozessrechts.
Daher publiziere ich auch auf verschiedenen Kanälen Wissenswertes zum Verfassungsrecht und vertrete regelmäßig Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht.
Meine Texte zum Recht der Verfassungsbeschwerden und zum Verfassungsrecht im Allgemeinen finden Sie auf diesen Seiten: