
Rechtsanwalt Thomas Hummel hilft Ihnen bei der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil.
Rechtsstreitigkeiten müssen zunächst vor den zuständigen Gerichten (Verwaltungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht) ausgefochten werden. Diese müssen die Grundrechte beachten, entscheiden aber in der Regel nach der Gesetzeslage. Dass ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält und das Verfahren daher dem Bundesverfassungsgericht vorlegt, kommt sehr selten vor.
Häufig ist aber nicht das Gesetz als solches, sondern die Art und Weise, wie das Gericht das Gesetz auslegt und anwendet, verfassungsrechtlich bedenklich. Dies muss aber zunächst mit den üblichen Rechtsmitteln (Berufung, Beschwerde, Revision) angefochten werden.

Ein einmal gefälltes Urteil ist nicht unangreifbar. Bei Grundrechtsverstößen kann eine Verfassungsbeschwerde sinnvoll sein.
Nach Durchlaufen des Rechtswegs kann eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Diese richtet sich gegen alle staatlichen Entscheidungen im Laufe des Verfahrens, allerdings in der Gestalt des letzten gerichtlichen Urteils. Das ist häufig die Revisionsentscheidung des höchsten Bundesgerichts (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht).
Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Monats eingelegt und begründet werden – diese Frist ist äußerst kurz und verlangt eine zügige und zielstrebige Bearbeitung. Anwalt Thomas Hummel wird daher versuchen, möglichst schnell nach der Beauftragung mit dem Entwurf der Verfassungsbeschwerde beginnen.
Vorab wird ihnen natürlich ein Angebot über die zu erwartenden Kosten gemacht. Regelmäßig müssen Sie aufgrund des hohen Aufwands für eine Verfassungsbeschwerde mit ca. 3000 Euro rechnen. Damit ist aber neben der anwaltlichen Tätigkeit auch die gesamte Recherche durch bewährte wissenschaftliche Assistenten abgegolten. Außerdem kommen keine Gerichtsgebühren mehr dazu.