(Letzte Aktualisierung: 26.02.2022)
Im Familienrecht hat die Verfassungsbeschwerde eine ganz besondere Bedeutung. Sie hilft nicht nur bei der Anfechung einer konkreten gerichtlichen Entscheidung, sondern kann auch die prozessuale Position im Hinblick auf zukünftige Gerichtsverfahren entscheidend verbessern.
Viele Entscheidungen, z.B. über das Sorgerecht, können oder müssen nach gewissem Zeitablauf oder auch jederzeit neu getroffen werden. Dabei hat man es dann immer wieder mit bestimmten Gerichten, nicht selten auch jedesmal mit dem gleichen Richter, zu tun.
Dabei besteht aber häufig die Gefahr, dass sich die Gerichte einfach auf ihre früheren Entscheidungen berufen, ohne in eine neue Prüfung der Sachlage einzusteigen. Dies ist aber eigentlich notwendig, um zwischenzeitlichen Veränderungen im den Umständen der Beteiligten auch wirklich Rechnung zu tragen.
Verfassungsbeschwerde zusätzliche Kontrolle im Familienrecht
Hinzu kommt das Problem, dass es grundsätzlich im Familienrecht nur zwei Instanzen gibt, das Amtsgericht (insoweit auch als Familiengericht bezeichnet) und das Oberlandesgericht (Familiensenat). Diese gerichtlichen Spruchkörper kennen sich untereinander und gleichen ihre Rechtsprechung oft einander an – manche Beteiligte argwöhnen auch, dass diese „unter einer Decke stecken“.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts auch noch vorgesehen ist, spielt in der Praxis jedoch kaum eine Rolle, da sie vom OLG zugelassen werden müsste. Wird sie nicht zugelassen, gibt es kein Rechtsmittel mehr, insbesondere nicht die in anderen zivilrechtlichen Bereichen bekannte Nichtzulassungsbeschwerde. Somit ist die Kontrolle von Entscheidungen stark unterentwickelt.
Hier kann eine weitere Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sichergestellt werden. Häufig reicht auch schon das Bewusstsein, dass die Verfassungsbeschwerde erhoben wurde, um vor Gericht ernster genommen zu werden. Insoweit haben wir bereits bei mehreren Mandaten sehr gute Erfahrungen gemacht.
Im Familienverfahren weitermachen
Das Verfassungsbeschwerdeverfahren braucht Zeit. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergehen einige Monate, es kann auch deutlich mehr als ein Jahr dauern. Und auch dann ist keinesfalls sicher, dass die Entscheidung positiv ausfällt. Daher kann man es sich keinesfalls leisten, diese Zeit zu verschenken.
Gemeinsam mit Ihrem im Familienrecht tätigen Anwalt sollten daher weitere Schritte besprochen werden. Dazu gehören bspw. Abänderungsverfahren, bei denen das Gericht gebeten wird, seine Entscheidung erneut zu überprüfen, weil sich die Umstände geändert haben.
Hilfreich kann in solchen Fällen auch sein, sich mit den bisherigen Gutachten und Stellungnahmen auseinanderzusetzen. Soweit diese negativ für Sie sind, kann es sinnvoll und notwendig sein, sie anzuzweifeln, Nachbesserungen zu verlangen oder gezielt anzufechten. Häufig wird ein Privatgutachten eines Familienpsychologen ratsam sein.
Mehr Informationen zu Privatgutachten:
Grundrechte von Eltern und ggf. Kindern
Relevant ist naheliegenderweise das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG). Dieses beinhaltet auch das Elternrecht, also das Recht der Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern. Insofern stellt praktisch jede Sorgerechtsentscheidung einen Eingriff in das Grundrecht mindestens eines Elternteils dar.
Dann stellt sich die Frage, ob dieser Eingriff gerechtfertigt sein könnte. Rechtfertigung ist in erster Linie das Kindeswohl, wobei das Gericht hier eine genaue Prüfung unter Beachtung der Grundrechte vornehmen muss. Hier lassen sich häufig Ansatzpunkte finden, die eine Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend erscheinen lassen.
Auch Entscheidungen zum Versorgungsausgleich, zum Unterhalt oder zu anderen finanziellen Regelungen aus Ehe, familiärer Bindung oder Partnerschaft greifen in Grundrechte ein. Dabei handelt es sich dann aber regelmäßig um das Eigentumsgrundrecht oder um die finanzielle Dispositionsfreiheit.
Die Kanzlei Abamatus bearbeitet immer wieder Verfassungsbeschwerden aus dem Familienrecht. Wenn wir Sie auch in Ihrem Fall vertreten soll, nehmen Sie einfach kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Fachartikel bei anwalt.de:
- Das Familiengrundrecht in der Verfassungsbeschwerde (Teil 1)
- Das Familiengrundrecht in der Verfassungsbeschwerde (Teil 2)
- Verfassungsbeschwerde: Das Sorgerecht als Grundrecht
- Das Bundesverfassungsgericht zur Gültigkeit eines Ehevertrags
- Nach Verfassungsbeschwerde: Familiengericht ändert Entscheidung