(Letzte Aktualisierung: 23.10.2021)
Im Strafrecht sind Grundrechte von besonderer Bedeutung. Jedes Strafurteil greift in die Rechte des Verurteilten ein – sei es bei Geldstrafen in sein Eigentum oder bei Gefängnisstrafen in seine Freiheit.
Das allein ist aber noch keine Grundrechtsverletzung, sondern vielmehr notwendige Folge des strafrechtlichen Sanktionensystems. Relevant ist daher, welche Sachverhalt der Verurteilung zugrunde lag.
Zum einen geht es darum, welches Verhalten überhaupt als strafbar beurteilt wurde. Die Strafgesetze müssen stets im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden. Das Strafrecht darf also nicht verbieten, was grundrechtlich erlaubt ist. Gleichzeitig können die Strafgesetze natürlich den Umfang der Grundrechte in zulässiger Weise einschränken.
Prozessgrundrechte im Strafverfahren von besonderer Bedeutung
Daneben muss aber auch der Strafprozess grundrechtskonform abgelaufen sein. Eine besondere Rolle spielen hier die Prozessgrundrechte, die als grundrechtsgleiche Rechte zwar nicht am Anfang des Grundgesetzes stehen, aber genauso im Wege der Verfassungsbeschwerde gelten gemacht werden können.
Zu diesen Rechten gehört der Anspruch auf rechtliches Gehör durch das Gericht, aber auch die Grundsätze eines fairen Verfahrens. Sehr wichtig ist auch die Tatsache, dass stets nur das tatsächlich zuständige Gericht, der sogenannte gesetzliche Richter, entscheiden darf. Dies soll verhindern, dass der entscheidende Richter willkürlich, bspw. durch die Regierung ausgewählt wird. Jeder Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen kann eine Grundrechtsverletzung darstellen.
Strafgesetze können verfassungswidrig sein
Die Unschuldsvermutung („in dubio pro reo“) hat in gewissen Ausformungen auch Verfassungsrang erhalten, obwohl sie so deutlich nicht im Grundgesetz steht. Hier muss freilich beachtet werden, dass die meisten Gerichte genau darauf achten, keine Zweifel daran zu lassen, dass sie sich ausschließlich von den Beweisen haben überzeugen lassen.
In manchen Fällen wird sich auch die Frage stellen, ob eine bestimmte Handlung, die das Strafgesetz verbietet, nicht wegen der grundrechtlichen Wertungen doch erlaubt sein muss. Dies kann sogar soweit gehen, dass eine ganze Strafnorm verfassungswidrig und damit nichtig sein kann.
Gezieltes Vorgehen notwendig
Da bei strafrechtlichen Verfassungsbeschwerden häufig eine baldige Vollstreckung droht, ist ein besonders gezieltes Vorgehen nötig. Dazu gehören neben der Verfassungsbeschwerde unter Umständen noch Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung oder ein Gnadengesuch.
Rechtsanwalt Hummel und seine Mitarbeiter übernehmen gerne auch Ihre Verfassungsbeschwerde aus dem Bereich des Strafrechts. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen möglichst zügig an die Kanzlei, damit keine Zeit verloren geht und die Frist eingehalten werden kann.
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