(Letzte Aktualisierung: 21.04.2021)
Artikel 2 des Grundgesetzes
(2) (…) Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden – Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) - Fragen und Antworten zu diesem Grundrecht finden Sie unter:
Grundrechte-FAQ – Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)
Irgendeine Freiheit verbürgen alle Grundrechte im Grundgesetz für den Bürger – dies ist schon ihre fundamentale Funktion im Rechtssystem.

Persönliche Freiheit als Fortbewegungsfreiheit
Die in Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes festgeschriebene Freiheit der Person meint dagegen eine sehr spezielle Freiheit, nämlich die körperliche Bewegungsfreiheit. Der Bürger darf sich selbst aussuchen, wo er hingehen möchte und wo nicht.
Ein Eingriff liegt also insbesondere vor, wenn man durch den Staat eingesperrt und damit seiner Freiheit, einen eng umgrenzten Ort körperlich zu verlassen, beraubt wird.
Hohe Hürden für Verhaftung
Dabei gibt es hohe Hürden für Verhaftung, die insbesondere im Bereich der Garantien bei Freiheitsentzug eine Rolle spielen.
Diese hohen Hürden liegen in der hohen Bedeutung der körperlichen Freiheit für alle Grundrechte begründet. Denn diese Grundrechte bringen einem wenig und man kann sie oft kaum effektiv ausüben, wenn man in einer kleinen Zelle sitzt. Eine Grundrechtsordnung, die die körperliche Freiheit nicht schützt, kann im Ergebnis keine Freiheit wirklich schützen.
Neuartige Freiheitsbeschränkungen
In der Praxis kommt weniger ein rechtswidriges, gesetzlich nicht vorgesehenes Einsperren vor. Denn die staatlichen Organe wissen schon, welche formalen Schritte sie dafür unternehmen. Meist geht es eher darum, dass die Haft inhaltlich nicht gerechtfertigt ist, oder um neuartige Freiheitsbeschränkungen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass klassische Bedrohungsszenarien für die Fortbewegungsfreiheit heute weniger eine Rolle spielen und es immer mehr um neue Szenarien geht, die sich häufig um Themen der allgemeinen Sicherheit drehen.
Insoweit stellt sich dann die Frage, wie Sicherheit und (körperliche) Freiheit zueinander stehen. Diese Frage kennt man aber mittlerweile von fast allen Grundrechten.