Die Grundrechte

Die Grundrechte finden sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes sowie vereinzelt in anderen Artikeln.
Die Grundrechte finden sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes sowie vereinzelt in anderen Artikeln.
Die Grundrechte des Grundgesetzes sind vor allem in den Artikeln 1 bis 19 GG geregelt. Daneben sind aber auch in weiteren Grundgesetz-Vorschriften (vor allem in den Artikeln 33, 38, 101, 103 und 104 GG) noch sogenannte grundrechtsgleiche Rechte enthalten, die genau wie die „echten“ Grundrechte durch eine Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden können. Zudem können andere Grundgesetzregelungen, die an sich keine unmittelbaren Rechte für die Bürger gewähren, in Verbindung mit den Grundrechten eine Verfassungsbeschwerde begründen.

Die Grundrechte im Grundgesetz für die Bundesrepublik

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