Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

(Letzte Aktualisierung: 21.04.2021)

Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie beim Einlegen der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz.
Rechtsanwalt Thomas Hummel unterstützt Sie beim Einlegen der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jeder Bürger Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz einlegen. Rechtsanwalt Thomas Hummel hilft Ihnen gerne dabei.

Die Grundrechte schützen den Bürger vor unrechtmäßigen Übergriffen des Staates. Auch der Gesetzgeber muss sich an das Grundgesetz halten. Verstößt er jedoch gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, ist das verabschiedete Gesetz ungültig. Diesen Verstoß kann aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.

Gesetz kann Grundrechte verletzen

Im Wege einer Verfassungsbeschwerde kann sich ein Bürger auch gegen ein Gesetz wehren, wenn er der Meinung ist, dass dieses seine Grundrechte verletzt. Das BVerfG wird dann die Aufhebung des Gesetzes aussprechen.

Grundrechte, die häufig verletzt werden, sind beispielsweise das Eigentum oder die Meinungsfreiheit. Jedes Gesetz greift zudem in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) ein. Die Hürden dafür sind jedoch sehr niedrig, dieser Eingriff ist meistens gerechtfertigt und stellt damit keine Verletzung dieses Grundrechts dar.

Allerdings ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht nicht direkt. Stattdessen muss zunächst die normale Gerichtsbarkeit bemüht werden. Zu diesen Fachgerichten gehören beispielsweise die Zivilgericht, die Strafgerichte und die Verwaltungsgerichte. Durch die Klage und durch Rechtsmittel können unter Umständen die Auswirkungen des Gesetzes für den Einzelfall abgemildert werden, ohne dass man die Verfassungsgerichtsbarkeit bemühen muss. Nach einem erfolglosen Durchlaufen des Rechtswegs kann jedoch Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt werden.

Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz aufheben. Mit einer Verfassungsbeschwerde kann auch ein normaler Bürger dazu beitragen.
Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz aufheben. Mit einer Verfassungsbeschwerde kann auch ein normaler Bürger dazu beitragen.
Normalfall: Erst Vollzug abwarten

In diesen Fällen wird also das Gesetz durch die Staatsorgane im Einzelfall vollzogen. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dann nicht gegen das Gesetz an sich, sondern gegen dessen Vollzug.

Eine unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ist nur zulässig, wenn der übliche Rechtsweg unzumutbar ist, weil nicht erst der Vollzug des Gesetzes abgewartet werden kann. Das ist bspw. dann der Fall, wenn ein Gesetz eine Strafdrohung für den Verstoß beinhaltet. Dann muss sich der Bürger nicht erst strafbar machen und eine Verurteilung riskieren, um sich wehren zu dürfen.

Soweit bspw. eine verwaltungsrechtliche Normenkontrolle zur Verfügung steht, kann diese vorrangig sein. Diese Frage muss bei der Vorprüfung der Verfassungsbeschwerde geklärt werden.

Neben formellen Gesetzen können auch Verordnungen sowie Satzungen angegriffen werden. Daher spricht man insoweit auch allgemeiner von einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde.

Rechtsanwalt Hummel formuliert Ihre Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

Rechtsanwalt Thomas Hummel hilft Ihnen gerne bei Ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz. Er verfügt über intensive Erfahrung im Verfassungsrecht. Dadurch kann er verschiedene Aspekte des Rechts beurteilen und Ihre Verfassungsbeschwerde umso erfolgversprechender formulieren.

Eine erste Vorbesprechung per Telephon oder E-Mail ist grundsätzlich kostenlos. Dabei können Sie Ihr Anliegen schildern und erhalten erste Hinweise, wie es weitergehen könnte. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen werden.

Häufige Fragen zu Verfassungsbeschwerden finden Sie hier.

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