(Letzte Aktualisierung: 09.07.2024)
Von der Mandatserteilung bis zur Einreichung der fertigen Verfassungsbeschwerde ist es ein weiter Weg, der Schritt für Schritt begangen werden muss. Wie also läuft das Verfassungsbeschwerdeverfahren ab?
Die Verfassungsbeschwerde wird ungefähr folgendermaßen ablaufen:
Vorbereitungsarbeiten der Verfassungsbeschwerde
- Zunächst übersenden Sie mir die Unterlagen zu den bisherigen Gerichtsverfahren. Sofern Sie in München oder im Umland ansässig sind, können Sie die Unterlagen nach telephonischer Absprache auch gerne vorbeibringen.
- Ich teile Ihnen dann mit, ob ich diesen speziellen Fall übernehmen kann und wie hoch die Kosten sein werden. Nachdem Sie sich damit einverstanden erklärt haben, erhalten Sie verschiedene Dokumente von meiner Kanzlei (z.B. die Vollmacht), die Sie mir bitte per Fax oder gescannt per E-Mail und im Original zurücksenden.
- In jedem Fall wird aber Akteneinsicht bei den zuständigen Gerichten beantragt. Dies stellt sicher, dass auch wirklich alle notwendigen Dokumente vorliegen. Insbesondere können sich aus Notizen des Gerichts, die Ihnen bislang nicht vorliegen, weitere Anhaltspunkte ergeben.
- Zeitgleich beginne ich bereits mit der Vorstrukturierung der Verfassungsbeschwerdeschrift.
- Meine Mitarbeiter werden dann mit ersten Rechercheaufträgen betraut, um Urteile und Literaturmeinungen zu finden.
- Sie erhalten die Rechnung über den Gesamtbetrag, die Sie bitte innerhalb einer Woche begleichen.
- Nach Abschluss der Recherchearbeit meiner Mitarbeiter erfolgt eine erste Kanzleikonferenz, in der alle Ergebnisse zusammengetragen und abgeglichen werden.
Beginn der Formulierung der Verfassungsbeschwerdeschrift
- Aus diesen Ergebnissen wird dann der weitere Fahrplan entwickelt, wie die Arbeit fortgesetzt werden muss.
- Sollte sich im Verlauf der Formulierung der Verfassungsbeschwerde herausstellen, dass ich weitere Dokumente brauche, werde ich um diese bitten.
- Gleichzeitig werden bereits erste Argumente ausformuliert und das Gerüst der Verfassungsbeschwerde erstellt. Dieses Gerüst enthält noch viele Platzhalter, die später mit Fakten oder juristischen Ausführungen gefüllt werden.
- Sobald die Verfassungsbeschwerde in einer Form ist, mit der Sie bereits etwas anfangen können, sende ich Ihnen den ersten Entwurf zu.
Überarbeitung und Verfeinerung
- Prüfen Sie diesen bitte zunächst darauf, ob die enthaltenen Angaben alle richtig sind. Sie kennen „Ihr“ Verfahren am besten und können es häufig unmittelbar feststellen, falls wir etwas falsch verstanden haben oder sich kleinere Fehler eingeschlichen haben. In diesem Stadium kann man solche Ungenauigkeiten normalerweise noch problemlos korrigieren.
- Gerne können Sie dann auch eigene rechtliche Ideen einbringen, die ich dann in die folgenden Entwürfe einarbeiten kann.
- Ungefähr zeitgleich findet eine Besprechung des bisherigen Sachstands mit meinen Mitarbeitern statt, in der das weitere Vorgehen geplant und die notwendige Arbeit verteilt wird.
- Anhand Ihrer Vorschläge und der weiteren Recherchen überarbeite ich meine Entwürfe, in der Regel mehrfach, und sende Ihnen diese jeweils zu.
Fristgemäße Ablieferung beim Verfassungsgericht
- Umfangreichere Anlagen werden normalerweise vorab per Post (wenn nötig, auch per Expressbrief)
gesendet. Dann muss gegen Ende der Frist nur noch die Verfassungsbeschwerdeschrift gefaxt werden, was die Sache deutlich einfacher macht. - Wenn die Verfassungsbeschwerde fertig ist, sende ich diese inklusiver aller notwendiger Anlagen zunächst per Fax an das Bundesverfassungsgericht. Das stellt sicher, dass die Frist eingehalten wird.
- Zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München bringen meine Mitarbeiter die Dokumente in der Regel persönlich. Bei anderen Verfassungsgerichten wird dagegen der Weg per Post oder Fax gewählt.
- Die Unterlagen anschließend noch per Post auf ihren Weg nach Karlsruhe zu schicken, ist normalerweise nicht notwendig und bedeutet für das Gericht nur unnötige Verwaltungsarbeit, die man ihm nicht unbedingt zumuten muss. In einigen Fällen kann es aber sinnvoll sein, jedenfalls bestimmte Unterlagen nachzusenden, damit diese auch sicher in einer lesbaren Form beim Gericht ankommen.
- Auf jeden Fall wird die Vollmacht im Original an das Bundesverfassungsgericht geschickt. Darum erhalten Sie von meinen Mirarbeitern auch stets zwei Formulare mit einer Vollmacht speziell für Verfassungsbeschwerden – falls eines davon auf dem Postweg verloren gehen sollte, kann ich unkompliziert das zweite nachschicken.
- Diese Vorgänge ändern sich zum 01.08.2024. Aber diesem Tag wird der elektronische Rechtsverkehr beim BVerfG eingeführt, Schriftsätze und Anlagen können dann nur noch online eingereicht werden. Dies wird die Abläufe deutlich erleichtern. Ob die Original-Vollmacht dann noch nötig ist, ist derzeit nicht klar.
Sie sehen, dass wir eine sehr strukturierte Vorgehensweise pflegen, bei der viele Schritte mehrfach gemacht werden, um auf Nummer sicher zu gehen. Nur die ständige Überarbeitung eines Zwischenergebnisses und die gemeinsame Besprechung im Kreise erfahrener und kompetenter Mitarbeiter stellt einen maximalen Erfolg sicher.
Dies zeichnet eine auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisierte Kanzlei aus. Im Verfassungsrecht und im Recht der Verfassungsbeschwerde gilt dies ganz besonders.