Verfassungsbeschwerde Bayern

Rechtsanwalt Thomas Hummel vertritt Sie bei Ihrer Verfassungsbeschwerde in Bayern.
Rechtsanwalt Thomas Hummel vertritt Sie bei Ihrer Verfassungsbeschwerde in Bayern.
Wenn Sie in Bayern eine Verfassungsbeschwerde einreichen wollen, hilft Ihnen Rechtsanwalt Thomas Hummel aus München gerne weiter.

Mit Verfassungsbeschwerden werden meist nur die Verfassungsbeschwerden nach Bundesrecht verstanden. Diese werden zum Bundesverfassungsgericht eingelegt und rügen die Verletzung von Grundrechten des Gesetzes. Daneben gibt es aber in vielen Landesverfassungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde nach Landesrecht. Diese Option sollte stets auch geprüft und nicht leichtfertig übersehen werden.

Auch nach den Vorschriften der Bayerischen Verfassung besteht die Möglichkeit, den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München anzurufen. Welcher Weg erfolgversprechender ist, kann meist nach kurzer Prüfung festgestellt werden. In vielen Fällen kommen beiden Rechtsmittel – die Bundesverfassungsbeschwerde sowie die bayerische Verfassungsbeschwerde – parallel in Frage.

Bayerische Verfassungsbeschwerde bietet zusätzliche Chance

Aufgrund des Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hat sich dort eine sehr strenge Entscheidungspraxis entwickelt. Weil 16 Richter unmöglich über 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr in vollem Umfang überprüfen und verhandeln können, werden fast alle Verfassungsbeschwerden in einem verkürzten Verfahren behandelt.

Wenn sich abzeichnet, dass die Beschwerde keinen Erfolg haben wird, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen und „auf dem Büroweg“ abgelehnt. Auch die formalen Anforderungen werden sehr strikt gehandhabt, selbst kleine Fehler können zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist dagegen mit deutlich weniger Verfahren konfrontiert und zeigt eine Tendenz dazu, seine Entscheidungen eingehender zu begründen. Oftmals erhält man eine rechtliche Einschätzung des Sachbearbeiters, sodass es hier auch möglich ist, die eigene Argumentation noch zu verfeinern oder auf Kritikpunkte einzugehen. So kann man der Verfassungsbeschwerde manchmal doch noch zum Erfolg verhelfen.

Es ist auch immer möglich, dass die vorgebrachten Argumente zwar den einen Richter überzeugen, nicht aber den anderen. Wenn nun zwei Gerichte unabhängig voneinander die gleiche Sache begutachten, eröffnet dies eine zusätzliche Chance, wenigstens vor einem Gericht Recht zu bekommen.

Es reicht auch, wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof positiv entscheidet, eine negative Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schadet dann nicht. Es gibt hier kein „höheres Gericht“, das Bundesverfassungsgerichtsurteil hebt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nicht auf.

RA Hummel bearbeitet Verfassungsbeschwerden in ganz Bayern

Nach der Klärung der besten Vorgehensweise hilft Ihnen Rechtsanwalt Hummel (Kanzlei Abamatus) bei der Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde in Bayern.

Rechtsanwalt Thomas Hummel ist in ganz Bayern tätig. Dies ist problemlos möglich, da alle wichtigen Dokumente per E-Mail übersandt werden können. Auch die Entwürfe der Verfassungsbeschwerdebegründung erhalten Sie auf diese Weise, sodass Sie dann noch eigene Änderungsvorschläge anbringen können. Besprechungen werden in aller Regel telephonisch durchgeführt.

Wenn Ihnen aber eine persönliche Besprechung wichtig ist und Sie zu einem Termin in der Kanzlei vorbeikommen wollen, ist die räumliche Nähe natürlich von Bedeutung. Die Kanzlei Abamatus befindet sich an zwei Standorten, nämlich in Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck, westlich von München) sowie in Berg am Laim (Münchner Osten).

Eine Verfassungsbeschwerde ist aufwendig. Es müssen alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erfasst werden. Nicht selten ging das Verfahren durch drei verschiedene Instanzen vor bayerischen oder auch Bundesgerichten (z.B. Amtsgericht-Landgericht-Oberlandesgericht oder Sozialgericht-Landessozialgericht-Bundessozialgericht). Alle Urteile müssen verfassungsrechtlich geprüft werden, die Literatur muss gewälzt und vorherige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage müssen gefunden werden. Teile dieser Arbeit übernehmen die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Kanzlei, die Koordination sowie Abfassung der Beschwerdebegründung übernimmt Rechtsanwalt Hummel selbst.

Aussichten einer Verfassungsbeschwerde müssen abgewogen werden

Für eine Verfassungsbeschwerde in Bayern oder auf Bundesebene fallen leider erhebliche Kosten an.
Für eine Verfassungsbeschwerde in Bayern oder auf Bundesebene fallen leider erhebliche Kosten an.
Dementsprechend fallen für eine Verfassungsbeschwerde in Bayern regelmäßig erhebliche Anwaltsgebühren an. Unter ca. 3000 Euro netto lässt sich eine Verfassunsgbeschwerde kaum kostendeckend verfassen. Dieser finanzielle Horizont muss Ihnen klar sein, ebenso die Tatsache, dass Sie auch bei einem Sieg vor dem Verfassungsgericht Ihre Kosten nur zu einem geringen Teil erstattet bekommen.

Dabei können Sie der Kanzlei Abamatus aber voll und ganz vertrauen: Anwalt Thomas Hummel wird Ihnen helfen, die Chancen Ihrer Beschwerde so gut abschätzen zu können, dass Sie eine informierte Entscheidung darüber treffen können, ob es Ihnen diese Investition wert ist oder nicht.

Es liegt nicht in unserem Interesse, Sie in eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde „hineinzujagen“. Nur, wenn wir realistische Erfolgsaussichten sehen, werden wir Ihnen zum Beschreiten dieses Weges raten.

Mehr Informationen zur Verfassungsbeschwerde in Bayern

Fachartikel bei anwalt.de:

(Letzte Aktualisierung: 26.02.2022)

Bitte bewerten Sie diese Seite.
[Stimmen: 37 Wertung: 4.8]