Verfassungsbeschwerde im Arbeitsrecht

(Letzte Aktualisierung: 21.04.2021)

Verfassungsbeschwerden im Arbeitsrecht drehen sich hauptsächlich um die speziellen berufsbezogenen Grundrechte.
Verfassungsbeschwerden im Arbeitsrecht drehen sich hauptsächlich um die speziellen berufsbezogenen Grundrechte.
Auch im Arbeitsrecht, das ein Teilgebiet des Zivilrechts ist, sind Verfassungsbeschwerden denkbar.

Aus Sicht des Arbeitnehmers wird es häufig um Fragen der sozialen Grundrechte sowie um Gleichbehandlung gehen. Dabei muss man aber auch berücksichtigen, dass der Arbeitgeber als Privatperson nicht direkt an die Grundrechte gebunden ist. Allerdings muss das Arbeitsgericht die Grundrechte bei seiner Entscheidung zugrunde legen.

Interessenabwägung anhand von Grundrechten

Häufig wird es dabei um die Frage gehen, ob bspw. ein Kündigungsgrund vorlag. In der dann zu treffenden Interessenabwägung können Grundrechte eine Rolle spielen. Beispielsweise gehört es zur Meinungsfreiheit, Kritik an Vorgesetzten und Kollegen zu üben. Allerdings muss die Meinungsfreiheit unter Umständen zurück stehen, wenn der Unternehmensfriede dadurch gestört werden könnte.

Der Arbeitgeber wird nach einem verlorenen Prozess vor dem Arbeitsgericht (in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht) damit konfrontiert sein, dass das Gericht ihm unternehmerische Entscheidungen verboten hat. Dies greift in seine wirtschaftliche Freiheit und damit in sein Eigentumsrecht (Art. 14 GG) ein. Insoweit wird teilweise auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als eigener grundrechtlicher Schutz verstanden.

Diese gegenüberstehenden Rechtspositionen werden häufig miteinander abgewogen werden müssen. Die Arbeitsgerichte tun dies aber meist nur auf Ebene des einfachen Rechts, sind aber eigentlich auch verpflichtet, die Grundrechte zu beachten und in diese Abwägung miteinzubeziehen.

Hat das Arbeitsgericht die Grundrechte beachtet?

Ob dies tatsächlich geschehen ist, kann erst nach genauer Prüfung des Urteils entschieden werden. Erfahrungsgemäß finden sich aber oft nur Lippenbekenntnisse dazu, dass die Grundrechte beachtet worden wären. Das zu kontrollieren ist dann Aufgabe des verfassungsrechtliche spezialisierten Rechtsanwalts.

Gleichzeitig ist das Bundesverfassungsgericht aber nicht das „oberste Arbeitsgericht“. Es interessiert sich nicht für das einfache Arbeitsrecht, das im BGB, im Kündigungsschutzgesetz oder gar in Tarifverträgen niedergelegt ist. Es kommt ausschließlich darauf an, ob Grundrechte missachtet wurden. Dabei reicht aber eine geringfügige oder indirekte Grundrechtsverletzung in der Regel nicht, es muss sich vielmehr um eine Nichtbeachtung oder um krasse Fehlinterpretationen von Grundrechten handeln, die zu einem verfassungswidrigen Urteil geführt haben.

Eine Verfassungsbeschwerde – egal, ob aus Sicht des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers – muss daher die Grundrechte detailliert berücksichtigen und deren Anwendung durch das Gericht herausarbeiten. Sofern Verletzungen von Grundrechten festzustellen sind, sind diese in einer in sich stimmigen Verfassungsbeschwerde darzulegen und zu begründen.

Bitte bewerten Sie diese Seite.
[Stimmen: 155 Wertung: 4.9]