Gebühren und Kosten

Für eine Verfassungsbeschwerde fallen natürlich erhebliche Gebühren an. Rechtsanwalt Hummel stellt aber alle Kosten vorher transparent dar.
Für eine Verfassungsbeschwerde fallen natürlich erhebliche Gebühren an. Rechtsanwalt Hummel stellt aber alle Kosten vorher transparent dar.
Eine Verfassungsbeschwerde ist aufwendig und beansprucht die Kanzlei in kürzester Zeit fast vollständig. In besonders eiligen Fällen kann es vorkommen, dass sich sämtliche Mitarbeiter für einige Tage nur mit Ihrer Verfassungsbeschwerde beschäftigen. Dadurch entstehen Kosten für die Kanzlei, die wir auf unsere Mandanten umlegen müssen und die dementsprechend die Anwaltsgebühren für Verfassungsbeschwerden in die Höhe treiben.

So einzigartig jede Verfassungsbeschwerde ist, so wenig lassen sich die Kosten pauschal angeben. Es gibt so gesehen keine feste „Preisliste“, aus der Sie den zu zahlenden Betrag unmittelbar ablesen könnten. Wir möchten Ihnen hier aber eine ungefähre Größenvorstellung geben, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen.

Preis wird nach Aufwand berechnet

Rechtsanwalt Thomas Hummel und seine Kanzlei versuchen, Ihnen einen angemessenen Preis für die mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Arbeiten anzubieten. Das sind dann keine Dumpingpreise sondern spiegeln wider, dass es sich hierbei um eine spezialisierte Dienstleistung handelt, für die ständige Fortbildung und andere unbezahlte Tätigkeiten notwendig sind.

Regelmäßig werden Kosten in Höhe von 5000 bis 15.000 Euro für die Verfassungsbeschwerdeschrift anfallen. In einfach gelagerten Fällen, die keine langwierige Einarbeitung in Urteile voraussetzen, kann die Beschwerde auch einmal für 3000 Euro plus Mwst. erledigt werden. Umgekehrt können in komplexen Verfahren noch höhere Kosten anfallen, wenn besonders umfangreiche Ausführungen notwendig sein werden.

Die veranschlagten Kosten umfassen dann aber die gesamte Arbeit der Kanzlei, sowohl diejenige des Rechtsanwalts als auch der wissenschaftlichen Mitarbeiter und des Sekretariats. Regelmäßig kommen dann aber auch keine weiteren Kosten mehr dazu, da es bei Verfassungsbeschwerden nur selten einer mündlichen Verhandlung bedarf.

Vereinbarter Preis ist garantiert

Nach Sichtung der Unterlagen kann die Kanzlei den voraussichtlichen Aufwand einschätzen. Sie erhalten dann ein für uns verbindliches Angebot über einen Pauschalpreis für das gesamte schriftliche Verfassungsbeschwerdeverfahren.

Vereinbart ist vereinbart - der einmal festgelegte Preis bleibt verbindlich.
Vereinbart ist vereinbart – der einmal festgelegte Preis bleibt verbindlich.
Sollte die Begründung der Verfassungsbeschwerde wider Erwarten umfangreicher oder komplizierter sein als von uns geschätzt, ist dies nicht Ihr Problem. Es bleibt auch dann beim vereinbarten Preis und es wird keine Nachforderungen von unserer Seite geben.

Positiv ist auch, dass keine Gerichtsgebühren anfallen. Das Bundesverfassungsgericht selbst arbeitet, von Gebühren für offensichtlich aussichtslose Verfahren abgesehen, kostenfrei. Es bleibt also im Ergebnis ausschließlich bei den Rechtsanwaltsgebühren.

Prüfung ermöglicht günstige Klarheit über Erfolgsaussichten

Die Kanzlei Abamatus bietet auch eine Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde an. Auf diese Weise erhalten Sie eine detaillierte Darlegung der Chancen einer Verfassungsbeschwerde sowie möglicher Probleme und Stolpersteine.

Damit können Sie dann selbst entscheiden, ob Sie das Geld in die Hand nehmen wollen oder lieber auf die Verfassungsbeschwerde verzichten. Die Kosten hierfür betragen in der Regel 1000 Euro plus Mwst (also 1190 Euro insgesamt) und werden auf eine spätere Verfassungsbeschwerde angerechnet.

Mehr dazu: Kanzlei Abamatus – Prüfung einer Verfassungsbeschwerde

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