So einzigartig jede Verfassungsbeschwerde ist, so wenig lassen sich die Kosten pauschal angeben. Es gibt so gesehen keine feste „Preisliste“, aus der Sie den zu zahlenden Betrag unmittelbar ablesen könnten. Wir möchten Ihnen hier aber eine ungefähre Größenvorstellung geben, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen.
Preis wird nach Aufwand berechnet
Rechtsanwalt Thomas Hummel und seine Kanzlei versuchen, Ihnen einen angemessenen Preis für die mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Arbeiten anzubieten. Das sind dann keine Dumpingpreise sondern spiegeln wider, dass es sich hierbei um eine spezialisierte Dienstleistung handelt, für die ständige Fortbildung und andere unbezahlte Tätigkeiten notwendig sind.
Regelmäßig werden Kosten in Höhe von 3500 bis 7000 Euro für die Verfassungsbeschwerdeschrift anfallen. In einfach gelagerten Fällen, die keine langwierige Einarbeitung in Urteile voraussetzen, kann die Beschwerde auch einmal für 2000 Euro plus Mwst. erledigt werden. Umgekehrt können in komplexen Verfahren noch höhere Kosten anfallen, wenn besonders umfangreiche Ausführungen notwendig sein werden.
Die veranschlagten Kosten umfassen dann aber die gesamte Arbeit der Kanzlei, sowohl diejenige des Rechtsanwalts als auch der wissenschaftlichen Mitarbeiter und des Sekretariats. Regelmäßig kommen dann aber auch keine weiteren Kosten mehr dazu, da es bei Verfassungsbeschwerden nur selten einer mündlichen Verhandlung bedarf.
Vereinbarter Preis ist garantiert
Nach Sichtung der Unterlagen kann die Kanzlei den voraussichtlichen Aufwand einschätzen. Sie erhalten dann ein für uns verbindliches Angebot über einen Pauschalpreis für das gesamte schriftliche Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Positiv ist auch, dass keine Gerichtsgebühren anfallen. Das Bundesverfassungsgericht selbst arbeitet, von Gebühren für offensichtlich aussichtslose Verfahren abgesehen, kostenfrei. Es bleibt also im Ergebnis ausschließlich bei den Rechtsanwaltsgebühren.