Verfassungsbeschwerde im Verwaltungsrecht

(Letzte Aktualisierung: 25.02.2022)

Behörden müssen bei allen verwaltungsrechtlichen Vorgängen die Grundrechte des Bürgers beachten. Darum ist hier eine besonders intensive Kontrolle durch die Verfassungsbeschwerde möglich.
Behörden müssen bei allen verwaltungsrechtlichen Vorgängen die Grundrechte des Bürgers beachten. Darum ist hier eine besonders intensive Kontrolle durch die Verfassungsbeschwerde möglich.
Im Verwaltungsrecht geht es von vornherein um den Gegensatz zwischen Bürger und Staat.

Nur sehr selten, bspw. im Falle einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit streiten Staatsorgane untereinander. In Normenkontrollverfahren soll die Rechtmäßigkeit einer Satzung oder Rechtsverordnung festgestellt werden. Diese Verfahren nehmen jedoch nur einen minimalen Anteil der verfassungsgerichtlichen Prozesse ein.

Behördliche Entscheidung wird an Grundrechten gemessen

Meist soll vielmehr eine behördliche Entscheidung angefochten werden, die den Adressaten belastet – bspw. der Exmatrikulationsbescheid einer Universität, der Entzug des Führerscheins durch die Verwaltungsbehörde, die verweigerte Baugenehmigung, eine polizeiliche Maßnahme oder ein Beschluss des Gemeinderats.

Da der Staat umfassend und unmittelbar an die Verfassung gebunden ist, sind die Grundrechte hier in jeder Phase des Verfahrens zu berücksichtigen. So greift eben die Exmatrikulation in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ein, der Fahrerlaubnisentzug in die allgemeine Handlungsfreiheit, die Verweigerung der Baugenehmigung in das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG), die Polizeimaßnahme in die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) oder auch in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Staatliches Handeln muss sich also immer an den Grundrechten messen lassen. Nach (erfolglosem) Abschluss des Gerichtsprozesses stellt sich dann die Frage, ob die Grundrechte auch seitens des Verwaltungsgerichts richtig angewandt wurden. Dies kann – im Gegensatz zur einfach-rechtlichen Frage, ob das Urteil sachlich richtig ist – durch eine Verfassungsbeschwerde überprüft werden.

Das verwaltungsgerichtliche Urteil muss genau auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft werden.
Das verwaltungsgerichtliche Urteil muss genau auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft werden.
Genaue Prüfung des Urteils notwendig

Dabei ist es besonders wichtig, das Urteil komplett verfassungsrechtlich zu erfassen und mögliche Fehler des Gerichts zu finden. Anschließend bedarf es einer detaillierten Darlegung, welche Grundrechte das Gericht nicht berücksichtigt oder in ihrer Wirkung verkannt hat. Dies setzt wiederum voraus, dass sich der Rechtsanwalt permanent mit der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte auseinandersetzt

Nur mit langer Erfahrung und intensiven Kenntnissen im Verfassungsrecht können die Argumente für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mit der erforderlichen Tiefe dargelegt und inhaltlich aufbereitet werden.

Die Kanzlei Abamatus um Rechtsanwalt Thomas Hummel und seine wissenschaftlichen Mitarbeiter bemühen sich, das Maximale aus Ihrer rechtlichen Position herauszuholen und Ihrer Verfassungsbeschwerde so vor dem Verfassungsgericht zum Sieg zu verhelfen.

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