Verfassungsbeschwerde im Zivilrecht

(Letzte Aktualisierung: 21.04.2021)

Zivilrechtliche Ansprüche können auch verfassungsrechtlich geschützt sein. Das Zivilgericht muss dann auch die Grundrechte beachten.
Zivilrechtliche Ansprüche können auch verfassungsrechtlich geschützt sein. Das Zivilgericht muss dann auch die Grundrechte beachten.
Als Zivilrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet man die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Diese Privatpersonen können auch Unternehmen sein, jedenfalls ist aber der Staat nicht involviert. Da die Grundrechte nur gegenüber dem Staat gelten, ist auf den ersten Blick hier kein Platz für eine Verfassungsbeschwerde.

Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten durch staatliche Gerichte geschieht, die ihrerseits natürlich schon die Grundrechte beachten müssen. Dieser Konflikt wird durch die Lehre von der sogenannten „mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte“ gelöst. Demnach gelten die Grundrechte zwar nicht innerhalb der privatrechtlichen Beziehung, bieten aber als Rahmenrechtsordnung ein Fundament für die gerichtliche Entscheidung. Bei offenen Rechtsbegriffen, die eine Interessenabwägung notwendig machen, können somit auch grundrechtliche Garantien herangezogen werden.

Zivilrechtliche Verfassungsbeschwerde komplex

Insofern können auch in zivilrechtlichen Urteilen die Grundrechte eine erhebliche Rolle spielen.

Dies hat sich in letzter Zeit vor allem in den Facebook-Urteilen gezeigt, in denen die Plattformbetreiber bestimmte Inhalte (z.B. sogenannte „Hasskommentare“) gesperrt haben. Grund dafür war freilich nicht die freie Entscheidung des Unternehmens, sondern massiver politischer Druck. Insoweit müssen daher auch Grundrechte (in diesem Falle vor allem die Meinungsfreiheit) berücksichtigt werden.

Aber auch die Wahrnehmung anderer vertraglicher Rechte kann unter dem Vorbehalt stehen, dass diese unter Berücksichtigung der Grundrechte des Vertragspartners wahrgenommen werden. Dies bedeutet ein gewisses Abrücken von den dogmatischen Grundlagen des Verfassungsrechts und der einseitigen Wirkung der Grundrechte als Schutzrechte des Bürgers gegen Eingriffe durch den Staat.

Wechselwirkung der Grundrechte in privaten Rechtsbeziehungen

Eine besondere Bedeutung erlangt diese Ansicht aber gerade dadurch, dass das Gericht selbst – wie oben bereits beschrieben – an die Grundrechte gebunden ist und jede gerichtliche Entscheidung als Handlung des Staates durch eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann.

Diese Wechselwirkung muss im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde ganz exakt herausgearbeitet zu werden. Geschieht dies nicht und greift man nur das Urteil als solches an oder beruft man sich direkt im privaten Rechtsverhältnis auf die Grundrechte, so geht das am Kern einer Verfassungsbeschwerde vorbei. Dan kann es passieren, dass das Bundesverfassungsgericht bzw. das Verfassungsgericht des Bundeslandes die Verfassungsbeschwerde unmittelbar als unbegründet oder vielleicht gar als unzulässig verwirft.

Durch eine entsprechende Aufbereitung der Sach- und Rechtslage bestehen aber auch im Zivilrecht gute Chancen für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Geschah die grundrechtliche Prüfung nicht korrekt, kann die gerichtliche Entscheidung verfassungswidrig sein. Dann würde sie, wenn dies dem Gericht in nachvollziehbarer Weise dargelegt wird, im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufgehoben.

Ein ganz spezieller Fall einer Verfassungsbeschwerde im Zivilrecht ist diejenige in Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

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