Rechtsgebiete

Es eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Die Kanzlei Abamatus vertritt Sie aber in jedem Bereich mit Kompetenz und Engagement.
Es eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Die Kanzlei Abamatus vertritt Sie aber in jedem Bereich mit Kompetenz und Engagement.
Verfassungsbeschwerden können sich in jedem Rechtsgebiet zutragen, sei es nun Verwaltungsrecht, Strafrecht oder Zivilrecht. Die Grundlagen dafür sind zunächst einmal alle gleich – ein innerhalb der Fachgerichtsbarkeit zu Ende gebrachtes Verfahren soll auf die Verletzung von Grundrechten geprüft werden.

Eine gerichtliche Entscheidung ist immer ein möglicher Angriffspunkt für eine Verfassungsbeschwerde, da es sich dabei stets um eine staatliche Maßnahme handelt. Insoweit ist es auch irrelevant, welche Personen oder Institutionen sich im Ausgangsverfahren gegenüber gestanden haben.

Genauere Informationen finden hier zur:

Verfassungsrechtliche Überprüfung von Gerichtsentscheidungen

In vielen Fällen geht es um die Prozessgrundrechte. Diese sogenannten grundrechtsgleichen Rechte befinden sich nicht am Anfang des Grundgesetzes, sondern im Abschnitt über die Rechtsprechung (zur Orientierung: ab Artikel 100 GG). Insoweit kann es sein, dass das Gericht bei seiner Entscheidung Rechtspositionen eines Beteiligten verletzt hat, weil es ihm bspw. das rechtliche Gehör nicht gewährt hat oder die Anforderungen an ein faires und rechtsstaatliches Verfahren nicht in vollem Umfang beachtet wurden.

In diesen Fällen wird also das Gericht zum „Gegner“ der Prozesspartei, weil sich der Vorwurf einer Rechtsverletzung nunmehr – losgelöst von der ursprünglichen rechtlichen Auseinandersetzung – gegen das Gericht richtet. Dabei muss aber immer berücksichtigt werden, dass das Bundesverfassungsgericht keine prozessuale Kontrolle aller gerichtlichen Entscheidungen bieten kann und will. Vielmehr sollen nur ganz krasse Rechtsverletzungen auch mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können.

Entscheidung muss exakt analysiert werden

Gerichtsurteile müssen sehr genau mögliche Ansatzpunkte für eine Verfassungsbeschwerde untersucht werden.
Gerichtsurteile müssen sehr genau mögliche Ansatzpunkte für eine Verfassungsbeschwerde untersucht werden.
Insoweit handelt es sich aber, wie gesagt, um ganz allgemeine Grundrechte, die in jedem Gerichtsverfahren und von jedem Gericht beachtet werden müssen. Allerdings gibt es noch ganz spezifische Feinheiten der Rechtsgebiete, die sich je nach Materie unterscheiden können. Die gerichtliche Entscheidung muss richtiggehend „seziert“ und auf mögliche Verfassungsverstöße durchsucht werden. Gerade darum ist es wichtig, eine erfahrene Kanzlei an seiner Seite zu haben, die diese Besonderheiten kennt und die Verfassungsbeschwerde darauf anpassen kann.

Die Kanzlei Abamatus von Rechtsanwalt Thomas Hummel verfügt über umfangreiche Erfahrungen sowohl hinsichtlich der allgemeinen Grundrechte als auch spezieller Rechtspositionen. Es wurden bereits Verfassungsbeschwerden aus verschiedensten Rechtsgebieten bearbeitet und begleitet. Sie können sich also in jedem Fall sicher sein, dass auch Ihre speziellen Konstellation bekannt ist. Trotzdem wird natürlich besonderes Augenmerk darauf gelegt, auch Ihren Einzelfall mit seinen ganzen Besonderheiten umfassen zu würdigen.

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