Das Bundesverfassungsgericht

(Letzte Aktualisierung: 21.04.2021)

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden nach dem Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden nach dem Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht. Es besteht seit 1951 und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Aufgrund der vielen Zuständigkeiten, die ihm im Grundgesetz zugedacht werden, handelt es sich um ein eigenes Verfassungsorgan.

Große Achtung für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist zudem das wohl angesehenste Verfassungsorgan. Die große Mehrzahl der Bürger bringt ihm besondere Hochachtung entgegen und zählt auch auf das BVerfG, dass dieses viele Dinge „richten“ muss, die in der Politik falsch laufen. Dies liegt zum einen daran, dass das Gericht nicht im politischen Tagesgeschäft tätig ist, sondern sich nur dann einmischt, wenn es darum geht, die Einhaltung der Verfassung zu überwachen.

Außerdem nimmt es diese Aufgaben immer wieder in aufsehenerregenden Entscheidungen wahr, die nicht nur in der juristischen Welt beachtet werden, sondern häufig auch in den allgemeinen Medien bis hin zu den Schlagzeilen von Nachrichtensendungen thematisiert werden. Dies verstärkt häufig den Eindruck, dass die Verfassungsrichter die Grundrechte der Bürger gegen die Parteien und gegen die Politiker verteidigen (müssen).

Aufteilung in Senate und Kammern

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten zu je acht Richtern, die grundsätzlich unabhängig voneinander entscheiden. Die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers war, dass der erste Senat vor allem für Verfassungsbeschwerden zuständig ist, der zweite Senat dagegen für staatsorganisatorische Streitigkeiten, bspw. zwischen Bundestag und Bundesrat.

Da der erste Senat damit viel stärker ausgelastet wäre, werden auch dem zweiten Senat verschiedene Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung zugewiesen. Dies hat mittlerweile derartige Züge angenommen, dass man davon sprechen kann, dass beide Senate gleichermaßen für Verfassungsbeschwerden zuständig sind. Unterschieden wird nur nach den in Rede stehenden Grundrechten, die dann entscheiden, welcher Senat zur Entscheidung über eine konkrete Verfassungsbeschwerde berufen ist.

Kammern entscheiden über Annahme von Verfassungsbeschwerden

Die meisten Entscheidungen fallen nicht mehr durch die kompletten Senate, sondern durch die sog. „Kammern“, denen nur drei der acht Richter angehören. Jeder Senat hat drei Kammern eingerichtet, einzelne Richter sind also Mitglied von zwei Kammern.

Die Kammern können die Annahme von Verfassungsbeschwerden ablehnen oder ihnen bei offensichtlicher Begründetheit direkt zum Erfolg verhelfen. Damit werden mittlerweile die allermeisten grundrechtlichen Fragen von den Kammern entschieden. Nur, wenn es um völlig neue Thematiken geht, die bislang noch überhaupt nicht entschieden sind, wird die Sache an den gesamten Senat abgegeben.

Wissenschaftliche Mitarbeiter erledigen die Hauptarbeit

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nur selten mündlich. Darum ist eine hohe Qualität der Schriftsätze unerlässlich.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nur selten mündlich. Darum ist eine hohe Qualität der Schriftsätze unerlässlich.
Innerhalb der Kammer (und auch innerhalb des Senats) wiederum ist ein bestimmter Richter, der sog. „Berichterstatter“, federführend für die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden zuständig.

Hierbei unterstützen ihn die sog. wissenschaftlichen Mitarbeiter, die aber – im Gegensatz zu ihrer unscheinbaren Amtsbezeichnung – meist erfahrene Richter und absolute Spezialisten im Verfassungsrecht sind. Die Vorbereitung der Entscheidung erfolgt fast ausschließlich durch diese wissenschaftlichen Mitarbeiter, die die Beschwerde erfassen und mit der bisherigen Rechtsprechung abgleichen. Eine mündliche Verhandlung findet dementsprechend meist nicht statt, die Entscheidung fällt als Beschluss auf dem Büroweg.

Eine genaue Kenntnis der Abläufe innerhalb der Bundesverfassungsgerichts ist unbedingt notwendig, um seine eigene Arbeitsweise daran anzupassen. Auch die Art, wie die Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet wird, ist sehr abhängig von der Entscheidungsfindung im Bundesverfassungsgericht, die – wie dargelegt – im Wesentlichen von der Einschätzung einer einzelnen Person abhängig ist.

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