Auf anwalt.de habe ich mich zur Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Impfpflicht geäußert. Die Resonanz darauf war enorm. Ich habe im Minutentakt Anfragen von interessierten Bürgern dazu bekommen. Vielen haben auch bereits angekündigt, sich an einer solchen Verfassungsbeschwerde beteiligen zu wollen.
Normalerweise beantworte ich alle Zuschriften über anwalt.de persönlich und individuell und versuche, hier auch weiterzuhelfen und die angesprochenen Themen zu klären. Hier war und ist das aber leider nicht zu schaffen. Das liegt schon allein daran, dass ich derzeit extrem viele Mandate (auch aber nicht nur rund um Corona) bearbeite.
Daher fasse ich die häufigsten Fragen hier zusammen und versuche, sie möglichst allgemein zu beantworten.
Grundlagen
Würden Sie eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Impfpflicht vertreten?
Wahrscheinlich nicht. Zunächst einmal wird es notwendig sein, die genaue Ausgestaltung abzuwarten, um die Chancen und Ansatzpunkte einer Verfassungsbeschwerde zu eruieren. Dann wird die große Zahl zu erwartender Kläger auch eine entsprechende Logistik erfordern, um die Bürokratie hinter den Mandaten erledigen zu können.
Voraussichtlich ist es im Endeffekt dann sinnvoller, die federführende Arbeit einer Großkanzlei mit entsprechender personeller Ausstattung zu überlassen. Das muss man einfach dann entscheiden, wenn es aktuell wird.
Ist eine Sammelklage möglich?
Gewissermaßen schon.
Das deutsche Recht kennt zwar keine (zivilrechtlichen) Sammelklagen wie in den USA, allerdings kann eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz auch von mehreren Personen gemeinsam eingereicht werden.
Hat die Verfassungsbeschwerde aufschiebende Wirkung?
Nein.
Das Gesetz tritt in Kraft, auch wenn eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht wurde. Die Impfpflicht gilt also zunächst einmal. Welche Folgen sich dann unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, welche Übergangsfristen es gibt, ob man bis zu einer behördlichen Aufforderung warten kann etc., muss man abwarten.
Soweit die Impfpflicht sofort wirkt, also bspw. gleich eine Geldbuße oder eine Zwangsmaßnahme droht, müsste man an einen Eilantrag denken.
Was würde ein Eilantrag bedeuten?
Mit einem Eilantrag wird das Bundesverfassungsgericht ersucht, im Eilverfahren eine vorläufige Entscheidung zu treffen, damit man nicht die endgültige Entscheidung abwarten muss.
Bei diesem einstweiligen Rechtsschutz wird zunächst geprüft, ob die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde bereits mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit absehbar sind. In diesem Fall wird die Eilentscheidung genau so ausfallen wie auch die Hauptsacheentscheidung. Teilweise wird dann auch die Endentscheidung bereits vorgezogen.
Ist die endgültige Entscheidung noch nicht klar, erfolgt im Eilverfahren eine Folgenabwägung. Hier wird überlegt, welche Interessen überwiegen – das Interesse des Bürgers an einer vorübergehenden Aussetzung des Gesetzes oder das Interesse des Staates an einer Vollziehung des Gesetzes.
Wie wird die Verfassungsbeschwerde begründet?
Die Verfassungsbeschwerdebegründung ist eine rein juristische Ausarbeitung. Es geht dabei nicht darum, ob eine Impfung gut oder schlecht, sinnvoll oder nutzlos ist. Man muss darlegen, warum die Entscheidung darüber von jedem selbst getroffen werden muss und die Argumente des Staates für eine Impfpflicht nicht ausreichend sind.
Das bedeutet auch, dass man die Annahmen des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil zur Bundesnotbremse als Grundlage hernehmen müssen wird. Es bringt schlicht nichts, dem Gericht nun mitzuteilen, dass das alles falsch war und es doch bitte seine Meinung ändern muss.
Wie beurteilen Sie die Chancen insgesamt?
Es kommt noch darauf an, wie die Impfpflicht genau umgesetzt wird, wen sie betrifft, welche Ausnahmen es gibt, welche Impfungen verpflichtend sind, welche Impfstoffe zugelassen sind usw.
Bedeutsam wird auch sein, welches Gericht entscheidet: Wenn man nur die Bundes-Verfassungsbeschwerde einlegen kann, sind die Chance eher geringer. Wenn auch eine Landes-Verfassungsbeschwerde oder eine Normenkontrolle in Betracht kommen, können die Chancen größer sein.
Kann man danach noch zu einem europäischen Gericht gehen?
Prinzipiell wäre nach einem negativen Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch eine Menschenrechtsbeschwerde zum EGMR denkbar.
Die Aussichten würde ich aber eher gering einschätzen, da der EGMR bereits eine ähnliche Regelung (in Tschechien gegen die dortige Masern-Impfpflicht) für zulässig erklärt hat.
Kosten
Wie hoch werden die Kosten für die Verfassungsbeschwerde sein?
Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz liegt größenordnungsmäßig bei ca. 10.000 bis 25.000 Euro netto.
Die genauen Kosten muss man dann kalkulieren, wenn es soweit ist. Es wird auch darauf ankommen, wie viele Personen die Klage unterstützen, wie viele Anwälte und Mitarbeiter mitwirken und wie umfangreich das Gesetz angegriffen werden kann.
Werden die Kosten bei einem Sieg zurückerstattet?
In diesem Fall würde ein pauschaler, meist sehr geringer Rückerstattungsanspruch gegen den Staat entstehen.
Gehen Sie aber grundsätzlich einmal davon aus, dass die Kosten bei Ihnen hängen bleiben.
Beteiligung
Kann man auch als Geimpfter klagen?
Das kommt darauf an, ob einem auch in diesem Fall noch weitere Verpflichtungen auferlegt werden.
Wenn das Gesetz nur die eine bzw. zwei Impfungen der Grundimmunisierung vorschreibt und man diese bereits erhalten hat, stellt die Impfpflicht keinen weiteren Rechtseingriff mehr da. Denn man wird ja nicht mehr zu irgendetwas verpflichtet.
Wenn aber, was bereits angedeutet wurde, die Rechtswirkung der Impfung auf jeweils sechs Monate festgelegt oder anderweitig begrenzt wird, dann erwarten auch die bereits Geimpften noch weitere, dann verpflichtende Impfung. Indem Fall können sie auch gegen diesen Eingriff in ihre Rechte klagen.
Ich darf mich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen. Was kann ich tun?
Das ist schwer zu sagen. Es ist davon auszugehen, dass es für solche Fälle eine Ausnahmeregelung im Gesetz geben wird. Alles andere würde ich für ganz klar verfassungswidrig halten.
Sofern Sie persönlich von der Impfpflicht ausgenommen sind, entfällt auch Ihre Klagebefugnis, da Sie vom Gesetz eben nicht betroffen sind. Sofern die Ausnahmen bspw. zu eng gefasst sind und Sie trotz medizinischer Bedenken gezwungen werden, könnte es sich aber um ein ganz spezielles Argument für die Verfassungsbeschwerde handeln.
Ich möchte mich aus religiösen Gründen nicht impfen lassen. Was kann ich tun?
Auch hier wird es auf die genaue Formulierung des Gesetzes ankommen.
Unter Umständen ist – wie in einigen anderen Gesetzen auch – eine allgemeine Ausnahme vorgesehen, wenn die Impfung im individuellen Fall eine „besondere Härte“ oder Gewissensgründe darstellen würde. Dann müsste man wohl zunächst einen Antrag stellen, befreit zu werden, und diese besondere Härte für sich persönlich begründen.
Wenn ein solcher Härtefall nicht vorgesehen ist oder religiöse Gründe ausdrücklich nicht erfasst sind, wäre daran zu denken, die Verfassungsbeschwerde auch auf die Glaubensfreiheit zu stützen.
Steigen die Chancen einer Verfassungsbeschwerde, wenn sich mehr Leute beteiligen?
Nein. Im Endeffekt kommt es nur auf die Argumente an. Diese sind aber zu 99 % für alle Betroffenen gleich. Entweder alle sind erfolgreich oder niemand.
Habe ich persönlich etwas davon, wenn ich mich der Verfassungsbeschwerde anschließe?
Nein, da ist dann eine reine Solidaritätsbekundung.