Mündliche Verhandlungen über Verfassungsbeschwerden sind möglich, aber selten. Da es in der Regel nur um rechtliche Fragen rund um die Grundrechte geht, können die Argumente genausogut schriftlich ausgetauscht werden.
Zeugenbefragungen oder die Begutachtung von Beweisen (wie vor anderen Gerichten) braucht es vor dem Bundesverfassungsgericht normalerweise nicht.