Doch, jede Verfassungsbeschwerde wird vom Bundesverfassungsgericht genau geprüft.
Lautet das Ergebnis dann „Nichtannahme“, so ist auch das eine Ablehnung nach intensiver Prüfung. Das darf nicht so verstanden werden als hätte es das Gericht abgelehnt, sich überhaupt damit zu beschäftigen.
Nur äußert sich das Bundesverfassungsgericht nicht zum genauen Ergebnis der Prüfung, weil es seine Entscheidung nicht begründen muss. Ob es also „ganz klar“ nicht gereicht hat oder es knapp war, erfährt man nicht.