Gegen welche Entscheidungen kann man Verfassungsbeschwerde erheben?

Verfassungsbeschwerden sind prinzipiell gegen alle Akte der öffentlichen Gewalt zulässig. Da aber gegen behördliche Handlungen normalerweise zunächst der Gang vor die zuständigen Fachgerichte beschritten werden muss, wird im Endeffekt die Verfassungsbeschwerde gegen das endgültige Urteil der letzten Instanz eingelegt. Nur in ganz besonderen Fällen kann auch direkt eine Verfassungsbeschwerde gegen ein verabschiedetes Gesetz erhoben werden.

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