Eine unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ist in Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das Gesetz eine Strafandrohung enthält oder es aus anderen Gründen nicht erscheint, erst die praktische Anwendung des Gesetzes abzuwarten. Im Übrigen muss man es „darauf ankommen lassen“ und eine behördliche Entscheidung abwarten. Diese kann dann zunächst vor den zuständigen Fachgerichten angefochten werden.