Nein. Man muss Voraussetzungen selbst einhalten.
Manche Kollegen schreiben bei Verfassungsbeschwerden dazu, dass das Bundesverfassungsgericht gebeten wird, eventuell fehlende Unterlagen nachzuverlangen. Ebenso gerne wird die – im Zivilrecht übliche – Floskel hinzugesetzt, dass um richterliche Hinweise gebeten wird, falls die Klage nicht ausreichend begründet sein sollte.
Derartige Bitten werden vom Bundesverfassungsgericht konsequent ignoriert. Die Verfassungsbeschwerde muss vollständig innerhalb der Frist eingereicht werden. Dazu gehören sämtliche Unterlagen und eine alle Aspekte umfassende Begründung.
Genau darum ist es sehr wichtig, einen Experten mit der Abfassung zu beauftragen, der zuverlässig alle Anforderungen selbstständig erfüllen kann und nicht auf Unterstützung durch das Gericht angewiesen ist.