Das Bundesverfassungsgericht kann in einzelnen Fällen eine sogenannte Missbrauchsgebühr verhängen. Dies ist der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde aus Sicht der Richter als zweifellos unzulässig oder unbegründet erscheint.
Dabei ist jedoch die Bezeichnung „Missbrauch“ teilweise ungenau. Denn dabei geht es nicht um die Sanktionierung von unerlaubten Klagen, sondern um eine besondere Gerichtsgebühr wie sie bei den untergeordneten Gerichten stets anfällt.