Die Frist für die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil beträgt stets einen Monat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der letzten gerichtlichen Entscheidung. Als Zugang zählt grundsätzlich auch der Tag, an dem der bis zu diesem Zeitpunkt in der Sache tätige Rechtsanwalt das Schreiben erhalten hat.
Dabei bietet sich folgende Rechenformel an: Kalendertag des Zugangs im nächsten Monat
Bsp.:
- Zugang am 05.05. → Fristende am 05.06.
- Zugang am 31.08. → Fristende am 30.09. (da es keinen 31.09. gibt)
Würde die Frist demnach an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
Die Frist endet dabei immer um 24:00 Uhr des Tages. Man kann also grundsätzlich den letzten Tag der Frist voll ausnutzen.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Hummel bemüht sich stets, die Frist für eine Verfassungsbeschwerde nicht bis zum letzten Tag auszunutzen, um überraschenden Problemen begegnen zu können.