Die Anhörungsrüge ist notwendig, wenn
- eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden soll und
- es gegen die Entscheidung des Gerichts, das die Gehörsverletzung begangen hat, kein anderes Rechtsmittel gibt.
Man braucht also die Anhörungsrüge, wenn man geltend macht, dass einem das letztinstanzliche Gericht selbst nicht richtig zugehört hat.
[…] Bevor eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt werden kann, ist regelmäßig eine Anhörungsrüge […]
[…] Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist bei einer Gehörsverletzung regelmäßig die sogenannte Anhörungsrüge […]