Ja, jederzeit.
Solange Sie die Mandatsunterlagen noch nicht unterschrieben haben, besteht aus meiner Sicht ohnehin kein Mandat. Alle zunächst durch die Kanzlei unternommenen Vorprüfungen geschehen im Hinblick auf das kommende Mandat und sind nicht kostenpflichtig, auch wenn diese nach dem anwaltlichen Vergütungsrecht eigentlich schon eine Gebühr auslösen würden.
Sind wir vertraglich gebunden und hat die Kanzlei bereits die Mandatsarbeit aufgenommen, können Sie den Auftrag trotzdem jederzeit beenden. An sich ist damit jedoch in der Regel die gesamte Vergütung fällig, so als wäre das Mandat vollständig durchgeführt worden. Darauf berufen wir uns nicht. Stattdessen erfolgt eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand und der Rechnungsbetrag verringert sich entsprechend.
Nach Beendigung des Mandats erhalten Sie den aktuellen Stand der Verfassungsbeschwerdeschrift als PDF-, Office- und RTF-Datei und können diese nach Belieben weiter verwenden, um bspw. die Verfassungsbeschwerde selbst oder über einen anderen Rechtsanwalt einzureichen.